Seit 2001 mindestens jährlich 10 Fortbildungsstunden als Pflichtveranstaltungen. Seit 2017 allein 15 Fortbildungsstunden pro Fachanwalt, mithin 45 Fortbildungsstunden jährlich.
Zuerkennung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht am 07.12.2004
Familienrecht
Zuerkennung des Titels Fachanwältin für Familienrecht am 14.12.2010.
Seit dem Jahre 2001 jährlich 10 Stunden Fortbildung im Bereich des Familienrechts u.a. zu den Themen: Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung beim Zugewinnausgleich Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt
Erbrecht
14.02. - 25.05. 2005 Fachlehrgang des Dt. Anwaltsinstituts zur Erlangung besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechts (Lehrgang zur Erlangung des Titels Fachanwalt für Erbrecht) mit Bestehen der schriftlichen Prüfungen
Bestehen der Prüfung des DAI zum Thema Testamentsvollstreckung, Trägerin des Fortbildungssiegels des DAI Testamentsvollstreckung
Seit 2005 jährlich mindesten zehn Fortbildungsstunden aus dem Bereich des Erbrechts
Zuerkennung des Titels Fachanwältin für Erbrecht am 05.12.2017.
Allgemein
Trägerin des Fortbildungssiegels des Deutschen Anwaltsinstituts angesichts der jährlichen Fortbildungen von mehr als 30 Stunden jährlich