KARIN SCHRIMPER

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Rechtsanwalt Dülmen, Lüdinghausen, Coesfeld, Nottuln - Arbeitsrecht

Ich berate ich auch Arbeitgeber bei Fragen zu Arbeitsrecht, Kündigung, Abmahnung  

Der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht wird von der Rechtsanwaltskammer Hamm nur denjenigen Rechtsanwälten verliehen, die besondere theoretische und praktische Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrecht besitzen.

Das Arbeitsrecht ist weitgehend ein Arbeitnehmerschutzrecht. Kann sich deshalb der Arbeitnehmer alles wie beispielweise Bummelei, nachlässige Arbeit oder häufige Fehlzeiten herausnehmen? Bekommt der Arbeitnehmer vor Gericht sowieso immer Recht?

Fragen, die ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht im Rahmen meiner Kanzlei gerne beantworte. Hierzu gehört die Beratung zu Kündigung, Abmahnung, Kündigungsschutzklagen und darüber hinaus

  • Wie Sie Arbeitsverträge zulässigerweise und am besten gestalten
  • Wie Sie sich gegen häufige Krankmeldungen, Verspätungen und nachlässige Arbeit wehren können
  • Was Sie bei einer Versetzung beachten müssen
  • Ob für alle Arbeitnehmer Ihres Betriebes das Kündigungsschutzrechtrecht gilt
  • Unter welchen Voraussetzungen Sie wie kündigen können
  • Wie weit und ob Sie an Tarifverträge gebunden sind und wie Sie hieraus lösen können
  • Welche Rechte Sie und welche Rechte der Betriebsrat hat
  • Wann und wie der Betriebsrat zu beteiligen ist

Kündigung

Das Kündigungsschutzgesetz erschwert eine Kündigung in nicht unerheblichem Maße. Eine rechtzeitige Beratung kann Fehler vermeiden, wenn die Voraussetzungen zum Ausspruch einer Kündigung bekannt sind. Dies gilt für eine betriebsbedingte Kündigung, für personenbedingte Kündigung als auch verhaltensbedingte Kündigung, erst recht für eine fristlose Kündigung.

Denn selbst wenn eigentlich die Voraussetzungen vorliegen, kann das Gericht eine Kündigung für ungerechtfertigt halten, wenn der Vortrag falsch ist.

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht im Bereich Dülmen-Nottuln-Coesfeld-Lüdinghausen und Haltern.

 

Aufhebungsvertrag

Hier hat das Gericht schon oft getroffene Abreden für rechtsunwirksam gehalten.

Es bedarf eines umfassenden Fachwissens Aufhebungsverträge wasserdicht abzuschließen, ganz zu schweigen von möglicherweise auf Grund von Unkenntnis folgende Rückgriffsansprüche Dritter etwa von Sozialleistungsträgern gegen Arbeitgeber.

Sehen Sie sich bitte auch den RECHTSTIPP Januar und den RECHTSTIPP Juli an.

Eine Liste meiner Fortbildungen zu diesen Themen finden Sie hier.

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