Fortbildungen
Arbeitsrecht
- Seit 2001 mindestens jährlich 10 Fortbildungsstunden als Pflichtveranstaltungen. Seit 2017 allein 15 Fortbildungsstunden pro Fachanwalt, mithin 45 Fortbildungsstunden jährlich.
- Zuerkennung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht am 07.12.2004
Familienrecht
- Zuerkennung des Titels Fachanwältin für Familienrecht am 14.12.2010.
- Seit dem Jahre 2001 jährlich 10 Stunden Fortbildung im Bereich des Familienrechts u.a. zu den Themen:
Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung beim Zugewinnausgleich Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt
Erbrecht
- 14.02. - 25.05. 2005 Fachlehrgang des Dt. Anwaltsinstituts zur Erlangung besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechts (Lehrgang zur Erlangung des Titels Fachanwalt für Erbrecht) mit Bestehen der schriftlichen Prüfungen
- Bestehen der Prüfung des DAI zum Thema Testamentsvollstreckung, Trägerin des Fortbildungssiegels des DAI Testamentsvollstreckung
- Seit 2005 jährlich mindesten zehn Fortbildungsstunden aus dem Bereich des Erbrechts
- Zuerkennung des Titels Fachanwältin für Erbrecht am 05.12.2017.
Allgemein
- Trägerin des Fortbildungssiegels des Deutschen Anwaltsinstituts angesichts der jährlichen Fortbildungen von mehr als 30 Stunden jährlich