KARIN SCHRIMPER

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Rechtsanwalt Dülmen Karin Schrimper
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CORONA Update

Beratungen erfolgen nach wie vor auch persönlich. Aufgrund des großzügigen Beratungszimmers kann der erforderliche Abstand von 2,5 m gewahrt werden. Hygienevorschriften werden eingehalten. Auf Wunsch erfolgen auch telefonische Beratungen oder per Skype. 

Kontaktaufnahme telefonisch (02594-784018) oder per E-Mail unter

Bitte nennen Sie Ihre Telefonnummer und teilen Sie die Zeit der möglichen telefonischen Kontaktaufnahme mit.

 

Die Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO)

Am 28.05.2018 tritt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die gilt unmittelbar. Es gibt keine Übergangsfrist. Zugleich tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG-neu) in Kraft.

Sie gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Es handelt sich hierbei um ein grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die Unternehmen müssen daher alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, um diese Vorhaltung der persönlichen Daten zu rechtfertigen.

Hierbei sind fünf Schritte zur Umsetzung erforderlich:

  1. Ist die Bennennung eines weisungsungebundenen Datenschutzbeauftragten ab einer Mitarbeiterzahl von 10 Personen erforderliche.
  2. Ist ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen, mittels dessen alle Verarbeitungstätigkeiten im Unternehmen erfasst werden.
  3. Im Rahmen der Gap Anlalysis muss jedes einzelne Verarbeitungsverfahren in der "Gap Anlyisis" überprüft werden und ein Maßnahmeplan ist zu erstellen.
  4. Die Datensicherheit ist zu überprüfen, sogenannte TOMs (Technische und organisatorische Maßnahmen) sind zu erkennen und zu ergreifen. Die diesbezügliche Dokumentation ist zwingend vorgeschrieben !
  5. Die Papierform ist zu beachten, Auftragsdatenverarbeitung und Datenschutzinformationen

(Websites, Kunden- und Mitarbeiterinformationen sind zu formulieren)

Sämtliche vorbezeichneten Schritte sind zwingend und für den Fall der Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro.

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