KARIN SCHRIMPER

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Rechtsanwalt Dülmen Karin Schrimper
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RECHTSTIPP des Monats September

Von RA'in K. Schrimper/Dülmen 

Heute möchte ich mich kurz mit dem Gewährleistungsrecht beim Tierkauf beschäftigen. Zu Verständnisschwierigkeiten bei juristischen Laien kommt es insbesondere häufig deshalb, weil ein Tier rechtlich als Sache gilt.

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RECHTSTIPP des Monats August

Von RA'in K. Schrimper/Dülmen 

Heute möchte ich mich einmal dem Mietrecht zuwenden, welches ebenso wie das Arbeitsrecht den Schutz der (zumeist) Schwächeren, nämlich der Mieter vorsieht.

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RECHTSTIPP des Monats Juli

Von RA'in K. Schrimper/Dülmen 

Heute möchte ich mit zwei nur schwer beizukommenden Vorurteilen aus dem Arbeitsrecht aufräumen. Und zwar besteht landläufig zum einen die falsche Ansicht, dass ein Arbeitgeber während einer Arbeitsunfähigkeit an dem Ausspruch einer Kündigung gehindert ist und zum anderen, dass einem Arbeitnehmer wegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht gekündigt werden darf.

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RECHTSTIPP des Monats Juni

Von RA'in K. Schrimper/Dülmen 

Im Rahmen der in meiner Kanzlei schwerpunktmäßig durchgeführten Beratungen kommt neben der Anfertigung von Testamenten und Erbverträgen immer mehr die Selbstbestimmung der Mandanten zum Lebensende zur Sprache. Den meisten von Ihnen wird die Diskussion um das Sterben amerikanischen Patientin im Wachkoma erinnerlich sein.

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RECHTSTIPP des Monats Mai

Von RA'in K. Schrimper/Dülmen 

Vor kurzem wurde von der Bundesregierung erklärt, man beabsichtige ein Änderung des Erbschaftssteuergesetzes, um Unternehmensübergaben zu erleichtern. 

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RECHTSTIPP des Monats April

Von RA'in K. Schrimper/Dülmen 

Angesichts der Osterreisezeit halte ich es diesmal für erforderlich, einige Tipps vor Antritt des Pauschalurlaubs an die Leser und Leserinnen zu geben.

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RECHTSTIPP des Monats März

Von RA'in K. Schrimper/Dülmen 

Es ist Frühling und wie jedes Jahr um diese Zeit wird in dieser Zeit der Wunsch nach einem neuen Auto wach. In der Zeit der "leeren Kassen" ist es dann allerdings schon eher der Wunsch nach einem Gebrauchtem.

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RECHTSTIPP des Monats Februar

Von RA'in K. Schrimper/Dülmen 

Wir haben es nun versichert bekommen, es soll keine verschärften Kontrollen bezüglich der Schwarzarbeit von Haushaltshilfen geben, obwohl es schon immer so war, dass derartige Tätigkeiten ebenso wie überhaupt die Beschäftigungsverhältnisse der 400 Euro Kräfte anmeldepflichtig waren.

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RECHTSTIPP des Monats Januar

Von RA'in K. Schrimper/Dülmen 

Ein neues Jahr hat begonnen und mit diesem Jahr lässt die Reformwut der Regierung nicht nach. Hiervon betroffen ist auch das Arbeitsrecht. Während meiner fünfzehnjährigen Praxiserfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung wird wieder einmal der Schwellenwert zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes geändert und weitere Erleichterungen bei der Vereinbarung befristeter Arbeitsverhältnisse eingeführt werden.

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RECHTSTIPP des Monats Dezember

Von RA'in K. Schrimper/Dülmen 

Weihnachtszeit ist Einkaufszeit. Aber was ist, wenn die Tagesdecke Tante Hedwig nicht gefällt? Ein Umtauschrecht gibt dieser Motivirrtum jedenfalls nicht.

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Liebe Leserinnen, liebe Leser, häufig führt die Durchführung von Pflegeleistungen durch eines der Kinder nach dem Versterben des Elternteils zu Streitigkeiten unter den Erben. Wenn ein Kind persönliche und vllt. sogar finanzielle Leistungen im Zusammenhang mit der Pflege der Eltern erbracht hat, erhält es einen größeren Anteil an der Erbauseinandersetzung als seine Geschwister. Es hat auch Auswirkungen auf den Pflichtteil eines Kindes. Unschädlich ist insofern die Hinzunahme einer Pflegekraft zur Unterstützung. Allerdings stellt sich die Frage, wie das Kind die tatsächlich erbrachte Pflege und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen beweisen kann. Es ist daher ratsam, die Pflegeleistungen exakt nach Datum und Uhrzeit festzuhalten und – falls möglich- durch die gepflegte Person gegenzeichnen zu lassen. Dies ist zwar umständlich für das belastete Kind aber gibt Rechtssicherheit. Gänzlich vermeiden lässt sich die Problematik, wenn der Erblasser zu Lebzeiten ein mit fachmännischer Hilfe gestaltetes Testament errichtet und darin die Leistungen des pflegenden Kindes mit einer entsprechenden Zuwendung honoriert.

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