Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Ich erstelle entsprechend Ihren Wünschen Vermögensübertragungsverträge für Schenkungen zu Lebzeiten.
Hierbei liegt mir die Durchsetzung der Wünsche und der Absicherung von
Betreuung und Pflege am Herzen. Ausschließlich für Mandanten erstelle
ich individuelle Vorsorgevollmachten-Betreungsverfügungen -Patientenverfügungen.
Ratsuchende aus Dülmen-Coesfeld-Lüdinghausen-Nottuln und Haltern-am-See bilden mein Klientel. Aber auch die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen machen den Schwerpunkt der Kanzlei aus.
Warum überhaupt ein Testament oder ein Erbvertrag?
Wenn jemand stirbt ohne ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet zu haben, tritt die sog. "gesetzliche Erbfolge" ein. Diese "gesetzliche Erbfolge" entspricht oft nicht den Wünschen und Vorstellungen des Erblassers und wird häufig auch den Interessen der Familie nicht gerecht.
Wie sieht die "gesetzliche Erbfolge" aus?
Hinterlässt jemand Frau (oder Mann) und Kinder, dann erbt nach dem Gesetz der überlebende Ehegatte die Hälfte, die Kinder die andere Hälfte.
Gehört zum Nachlass zum Beispiel ein Haus, werden die Kinder automatisch Miteigentümer. Sind die Kinder noch klein, ist der überlebende Ehegatte zwar ihr gesetzlicher Vertreter; er muss sich aber in manchen Fällen von "fremden Leuten" in seine Entscheidungen hineinreden lassen. Gerade in wichtigen Fällen muss er nämlich die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen.
Sind die Kinder volljährig, haben sie – oder ihre Partner – oft ihre eigenen Vorstellungen über die Verwaltung und Verwertung des Nachlasses. Dabei muss man wissen, dass jeder Miterbe jederzeit die Aufteilung des Nachlasses verlangen kann. Kann man sich dabei nicht einigen, bleiben nur die Versteigerung und die Teilung des Erlöses.
Sind keine Kinder (oder Enkelkinder) vorhanden, erbt der überlebende Ehegatte nicht etwa allein! Er wird nur dann alleiniger Erbe, wenn weder Eltern oder Großeltern noch Geschwister oder Abkömmlinge von Geschwistern vorhanden sind.
Hinterlässt jemand weder Frau noch Kinder (oder Enkel), dann erben, soweit sie noch leben, die Eltern bzw. deren Abkömmlinge, sonst die Großeltern bzw. deren Abkömmlinge, und zwar nach Stämmen; sind solche Erben nicht vorhanden, erben die Urgroßeltern bzw. deren Abkömmlinge.
Manchmal ist es insbesondere bei größeren Vermögen angebracht, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Als Trägerin des Fortbildungssiegels Testamentsvollstreckung des DAI bin ich mit der Durchführung einer geordneten Testamentsvollstreckung vertraut und vermag insofern eine kompentente erbrechltiche Beratung und auch Testamentsvollstreckung zu übernehmen. Kontaktaufnahmen von Erben und Gericht sind möglich.
Warum macht man ein Testament oder einen Erbvertrag?
Man ist sich häufig nicht sicher, ob das Testament wirklich formell in Ordnung ist und inhaltlich den Willen richtig wiedergibt. Hier gilt es eine Testamentsanfechtung zu vermeiden. So kennen viele nicht den Unterschied zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis, auch wissen viele nicht über die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments Bescheid. Ein Erbvertrag sichert durch entsprechende Regelungen, dass der überlebende Ehepartner vor der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen geschützt wird. Zudem können Regelungen getroffen werden, die die Erbfolge für Abkömmlinge auch unter Berücksichtigung veränderter zukünftiger Situationen ( etwa Wiederheirat des überlebenden Ehepartners und das Hinzutreten weiterer Abkömmlinge des Überlebenden) sicherstellen.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist insofern die Anfertigung von Übertragungsverträgen von Vermögen zu Lebzeiten gfls. zur Verminderung von Pflichtteilsansprüchen. Die spätere Abwehr von Pflichtteilsansprüchen gehört zu meinen Tätigkeiten ebenso wie die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Die Anfechtung eines Testaments sollten Sie Ihren Erben nicht zumuten. Andererseits habe ich schon übergangene Erben bei der Anfechtung des Testaments vertreten und mir sind die hier möglichen Fehler gut bekannt.
Tipp: Der Hoffnung, dass in Notfällen die Kinder als Nacherben schon zu vernünftigen Regelungen zur Sicherung des überlebenden Ehepartners bereit sind, sollte sich kein Erblasser hingeben. Solche Regelungen müssen Sie unangreifbar in Ihrem Testament oder Erbvertrag treffen oder zu Lebzeiten durch Übertragungsverträgen Ihren Vermögens entsprechend Ihren Wünsche. Ausdrücklich gewarnt werden muss davor, einen Ehegatten von der Großzügigkeit der Kinder abhängig zu machen. So mancher Elternteil hat schon Überraschungen erleben müssen, denn die Interessen der Kinder unterliegen auch Entwicklungen und für manchen, der eine eigene Familie gegründet hat, wird das Schicksal der Eltern nachrangig.
Wegen dieses Schwerpunkts werde ich als Spezialistin für Erbrecht überwiegend für Ratsuchende aus Dülmen-Coesfeld-Lüdinghausen-Nottuln und Haltern-am-See tätig.
Haben Sie sonst noch Fragen?
Dann fragen Sie mich bitte. Ich berate Sie gern in einem persönlichen Gespräch!
Sehen Sie sich bitte auch den RECHTSTIPP Mai und den RECHTSTIPP Juni an.
Eine Liste meiner Fortbildungen zu diesen Themen finden Sie hier.