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Rechtsanwältin
Dienstverträge, insbesondere der Geschäftsführer oder von Vorständen wird von Dienstnehmern häufig viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Hintergrund ist häufig die Tatsache, dass die Dienstnehmer bspw. bei der Übernahme einer Position als Geschäftsführer angesichts der damit einhergehenden Beförderung ein zu geringes Augenmerk auf die damit einhergehenden vertraglichen Abänderungen lenken. Hierbei wird vor lauter Freude und vor Stolz übersehen, dass gerade mit einer solchen vertraglichen Änderung die ursprünglichen Verträge und damit einhergenden Besitzstände aufgegeben werden. Es ist nicht selten, dass sich eine vermeintliche Beförderung im Nachhinein als geschickter Taktzug herausstellte, sich des Arbeitnehmers zu entledigen. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt im Arbeitsrecht im Bereich des Kreises Coesfeld bzw. im Einzugsbereich der Städte Dülmen, Lüdinghausen, Nottuln aber auch in Haltern-am-See und Umkreis kann ich bei den diesbezüglichen Regelungen angesichts meiner fast dreißigjährigen Erfahrung behilflich sein kann.
Aber auch bei Vorstandsverträgen, insbesondere im Bereich der Banken o. Versicherungen etc. ähnl. sollte der Vertrag angesichts der doppelten Funktion als Dienstnehmer und Organ nicht ohne rechtliche Begleitung abgeschlossen werden. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung verfüge ich über sehr gute Kenntnisse darüber, bei welcher Vereinbarungen Obacht geboten ist bzw. welche Regelungen eben nicht "automatisch" gelten. So bedarf es im Ramen von Dienstverträgen einer konkreten Regelung von Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, da das ansonsten für Arbeitnehmer geltendes Entgeltfortzahlungsgesetz hier neben anderen Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts eben nicht gilt. Auch das Kündigungsschutzgesetz ist auf Dienstverträge insoweit nicht anwendbar, so dass häufig bereits innerhalb der Verträge Abfindungen für den Fall der Kündigung geregelt werden sollten. Dies gilt ebenso bzgl. der im Zusammenhang mit Dientsverträgen häufig abgeschlossen Nutzungsvertrag eines Dienstwagens.
Auch bei einer Abberufung als Vorstand helfe ich bei der Durchsetzung von Dienstbezügen im Rahmen des Dientsvertrages. In einem solche Fall sollte der Dienstnehmer- / in umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um einer Inverzugsetzung des Arbeitgebers in rechtlich formell einwandfreier Weise zu bewirken.