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Am 28.05.2018 tritt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die gilt unmittelbar. Es gibt keine Übergangsfrist. Zugleich tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG-neu) in Kraft.
Sie gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Es handelt sich hierbei um ein grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die Unternehmen müssen daher alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, um diese Vorhaltung der persönlichen Daten zu rechtfertigen.
Hierbei sind fünf Schritte zur Umsetzung erforderlich:
(Websites, Kunden- und Mitarbeiterinformationen sind zu formulieren)
Sämtliche vorbezeichneten Schritte sind zwingend und für den Fall der Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro.