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Rechtsanwältin
Jeder findet im Internet die Düsseldorfer Tabelle http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/index.php zum Kindesunterhalt. Aber wie ermittelt man das hier hinterlegte sogenannte bereinigte Einkommen ? Hier helfe ich Ihnen gern als Fachanwältin für Familienrecht weiter.
Außerdem beantworte ich gerne gängige Fragen zur Scheidung. Diese beinhalten neben den Fragen zum Unterhalt, Fragen des Zugewinnausgleichs sowie des Ausgleichs von Rentenansprüchen (Versorgungsausgleich). Wollen Sie einen kostenträchtige und nervenaufreibenden Rosenkrieg oder aber eine einvernehmliche Scheidung mit einer Ihre Interessen berücksichtigenden Scheidungsfolgenvereinbarung ?
Oftmals besteht der Irrtum, dass im Moment des Scheidungsentschlusses eine Scheidung sofort beantragt werden kann. Im Falle der Scheidung muss der Antragsteller bei Gericht allerdings beweisen, dass man mindestens ein Jahr voneinander getrennt lebt. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Ehepartner verschiedene Wohnungen bewohnen. Die Trennung kann auch ggf. innerhalb einer Wohnung geschehen. Es ist dem Gesetzgeber nämlich klar, dass viele Leute sich einen Auszug und die Haltung zweier getrennter Wohnungen nicht leisten können.
Wichtig für den Fall der Scheidungs- oder Trennungsentschlusses ist eine frühzeitige Beratung. Manch einer hat einen übereilten Schritt oder die Unterlassung von Maßnahmen im Hinblick auf die damit gezeitigten Konsequenzen später dann bereuen müssen, da hiermit erhebliche finanzielle Nachteile verbunden waren.
Die Kenntnis der Gesetzeslage ist anwaltliches Handwerk. Was ich meinen Mandanten darüber hinaus biete, ist die nötige Mischung aus taktischem Kalkül und Einfühlungsvermögen sowie natürlich Diskretion. Immerhin spielen Emotionen gerade im Familienrecht eine Rolle. Ich kann einer Mandantin, die nach dreißig Jahren Ehe vor der Scheidung steht und nicht weiß, wie es weitergehen soll, nicht allein mit der Darlegung ihrer Rechte zur Seite stehen. Ebenso wenig darf ich zulassen, dass sie sich in Selbstmittleid und Zweifel verliert. Meine Aufgabe ist es, ein starker Partner zu sein: der versteht, aber auch führt, der die Sachlage sensibel aber auch sachlich darlegt, der unterstützt und kämpft.
Eine Liste meiner Fortbildungen zu diesen Themen finden Sie hier.